Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist nicht nur die weltweit größte nationale Förderbank, sondern auch die drittgrößte Bank Deutschlands. In den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen werden verschiedene Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung, der Modernisierung von Wohnraum, der Errichtung von sparsamen Neubauten, der Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien sowie Photovoltaikanlagen angeboten. Um die Kosten einer Renovierung oder Neuinvestition zu reduzieren, gibt es verschiedene Zuschüsse der KfW und zinsgünstige Kredite, die Hausbesitzer nutzen sollten. Dabei ist es auch gar nicht schwierig eine KfW Förderung für sein Eigenheim zu erhalten.
Es muss nicht immer gleich eine neue Heizung sein, auch die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage kann schon zu deutlichen Energieeinsparungen führen. So gibt es einen KfW Zuschuss für Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Erneuerung der Heizung, den hydraulischen Abgleich und den Einbau einer neuen Heizungspumpe.
Um die Vorteile der KfW-Förderung bei der Heizungsoptimierung nutzen zu können, muss Ihre Heizung mindestens zwei Jahre alt sein. Folgende Maßnahmen, unabhängig vom Förderprogramm, müssen durchgeführt werden:
Zum letzten Punkt gehören beispielsweise die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung und der Einsatz von Einzelraumreglern.
In den folgenden Programmen werden u.a. Heizleisten durch die KfW gefördert:
Folgende Maßnahmen sind u.a. beim Austausch der Heizung sowie der Warmwasserbereitung förderfähig:
Eine vollständige Auflistung der Fördermöglichkeiten sowie den Voraussetzungen erhalten Sie direkt bei der KfW:
Programm 430: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
In diesem Angebot der KfW erhalten Sie einen Kredit ab 0,75 % effektivem Jahreszins und zusätzlich bis zu 27.500 Euro Zuschuss zur Kredittilgung. Er ist für alle gedacht, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen wollen. Desweiteren sind bis zu 100.000 Euro für jede Wohnung bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen möglich. Ebenso ist es möglich, einen einen Zuschuss mit bis zu 4.000 Euro für einen Energieeffizienz-Experten zu beantragen, der Ihren Förderantrag vorbereitet und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Bei der Sanierung können grundsätzlich alle energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, die ein im Programm zugelassener Energieeffizienz-Experte in die Planung einbezieht und die den Grundsätzen der jeweiligen Fördermaßnahme entsprechen.
Im Rahmen des Heizungspaket des KfW Kredits 151/152 sind Heizleisten als Maßnahmen bei der Optimierung bestehender Heizungsanlagen und beim Austausch der Heizung sowie Warmwasserbereitung förderfähig.
Eine vollständige Auflistung der Fördermöglichkeiten sowie den Kreditvoraussetzungen erhalten Sie direkt bei der KfW:
Programm 151/152: Energieeffizient Sanieren – Kredit
Nicht gefördert werden: Nachtstromspeicherheizungen, Niedertemperaturkessel, Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen, Kohle- und Elektroheizungen, sowie Anlagen zur Stromerzeugung, zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Maßnahmen die Anträge für die KfW-Förderung vor dem Beginn der Sanierung zu beantragen sind. Im Laufe des Projekts oder danach ist keine Förderung möglich. Um Fallstricke und Fehler zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kunden grundsätzlich einen zertifizierten Energieberater in das Projekt mit einzubeziehen. Ein Energieberater unterstützt Sie bei den Anträgen kompetent und kann Ihnen die förderfähigen Kosten für eine neue Heizung genau benennen oder auch bei der energetischen Sanierung helfen und die durchzuführenden Arbeiten begleiten.
Es gibt natürlich auch den Fall, dass die Förderung über die KfW nicht infrage kommt. Dennoch gibt es auch hier Sparpotential. So können beispielsweise Sanierer anfallende Handwerkerkosten in Höhe von bis zu 6.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Über Ihre Einkommenssteuererklärung bekommen sie dabei bis zu 20 Prozent (1.200 Euro) erstattet. Ein Steuerberater Ihres Vertrauens berät Sie zu diesem Thema ausführlich.
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