Fördergelder: gute Adressen

Gute Adressen zum Thema Fördergelder

Die Renovierung und Modernisierung einer Immobilie kostet Geld. Wie gut, dass es zahlreiche Förderquellen gibt, die Bauherren und Immobilienbesitzern nutzen können. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung.

Thema Modernisieren

KfW Bankengruppe

Bauherren, die die Energieeffizienz und den Einbruchschutz Ihrer Immobilie verbessern wollen, können von der KfW gefördert werden. Aber auch Umbauarbeiten für barrierefreies Wohnen werden mit einem zinsgünstigen Darlehen oder einem einmaligen Zuschuss unterstützt. Falls Sie eine solche Investition planen, sollten Sie zusätzlich bei der Förderbank Ihres Bundeslandes nachfragen, ob ein passendes Förderprogramm existiert.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA genannt) gibt es Zuschüsse für Immobilienbesitzer, die in eine Solaranlage, Biomasseanlage oder Wärmepumpe imvestieren wollen. Informationen und Anträge finden Sie unter: https://www.bafa.de/

Energieversorger

Die Energieversorger gewähren ebenfalls günstige Darlehen oder Zuschüsse, falls die Energiebilanz der Immobilie verbessert werden soll. Allerdings variieren die Angebote von Region zu Region und können zeitlich begrenzt sein.

Thema Bauen und Kaufen

KfW Bankengruppe

Die KfW fördert selbstverständlich nicht nur die Sanierung bzw. Modernisierung der Heizungsanlage (zum Beispiel zur Umrüstung auf Heizleisten), sondern bietet diverse Darlehen und einmalige Zuschüsse an. Das gute dabei: Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Verzinsung der Darlehen liegt auch meist unter der eines regulären Baudarlehens. Käufer und Bauherren werden durch tilgungsfreie Anfangsjahre entlastet. Sie sehen schon, eine Förderung der KfW bringt jede Menge Vorteile mit sich. Welches KfW Förderprogramm nun das richtige ist, hängt natürlich von der Investition und dem Bauvorhaben ab.

Förderbanken der Bundesländer

Die Förderbanken der Bundesländer bieten eigene Förderprogramme an um angehenden Immobilienbesitzern finanziell unter die Arme zu greifen. Dementsprechend fallen die Konditionen und Angebote auch recht unterschiedlich aus.

Städte und Gemeinden

Auch Städte und Gemeinden unterstützen den Hauskauf bzw. Hausbau mit zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen und günstig zu erwerbendem Bauland. Auch hier variieren die Angebote, Konditionen und Bedingungen von Region zu Region. Meist gibt es jedoch spezielle Angebote für Familien und Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Kirche

Auch von der Kirche kann man Fördergelder erhalten. So gibt es zinsgünstige bzw. zinslose Darlehen oder auch günstige Grundstücke im Erbbaurecht. Besonders Familien sollen von diesen Angeboten profitieren. Aktuelle Angebote können bei zuständigen Bistum oder der Landeskirche erfragt werden.

Weitere Möglichkeiten der Förderung

Mit Bausparverträgen können Sie in Kombination mit der staatlichen Förderung eine weitere Möglichkeit der Finanzierung einer Immobilie oder Wohnung nutzen. Ein Beispiel hierfür ist die Arbeitnehmersparzulage. Maximal 470 Euro (entsprechen ca. 9 %) auf vermögenswirksame Leistungen werden gefördert. Um in den Vorteil dieser Förderung zu kommen darf das zu versteuernde Jahreseinkommen allerdings nicht über 17.900 Euro (Ehepaare 35.800 Euro) liegen. Zusätzlich gibt es noch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % für Bausparer, die mindestens 50 Euro jährlich einzahlen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 25.600 Euro (Ehepaare 51.200 Euro) liegt.

Beamten und gesetzlich Versicherten steht das sogenannte Wohn-Riester zu. Vom Staat gibt es für ein Riester-Bauspardarlehen oder einen Riester-Bausparvertrag einen jährlichen Zuschuss. Diese Grundzulage in Höhe von 175 Euro kann mit der Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (vor 2008 geboren) bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren) aufgestockt werden. Werden jährlich vier Prozent des Bruttoeinkommens eingezahlt, erhält man die maximale Förderung. Bei der Steuererklärung können zudem maximal 2.100 Euro abgesetzt werden (abzüglich der staatlichen Zulage).

Wer Kindergeld bezieht und Wohnungs- oder Immobilienbesitzer wird, kann Baukindergeld beantragen. Jedem im Haushalt lebenden Kind wird jährlich ein Zuschuss von 1.200 Euro gewährt. Diese Art der Förderung ist für maximal zehn Jahre möglich. Man hat bis zu drei Monate nach Einzug Zeit den Antrag über das KfW-Zuschussportal zu stellen.

Die soziale Wohnraumförderung der 16 Bundesländer bietet einmalige Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Die entsprechenden Konditionen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Entsprechende Angebote richten sich vor allem an Personen mit niedrigem Einkommen und kinderreiche Familien.